Allgemeine Nutzungsbedingungen

(Stand: Februar 2015)
der Termin2go GmbH, Radinkendorf 20, 15848 Beeskow, Deutschland, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Thomas Schiela und Maria Schiela (nachfolgend „Termin2go“ genannt) für die Nutzung von www.termin2go.com durch gewerbliche Anbieter.

1. Geltungsbereich

(1) Termin2go erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen der gewerblichen Anbieter werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Termin2go stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn Termin2go in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des gewerblichen Anbieters seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Leistungen von Termin2go

(1) Termin2go bietet gewerblichen Anbieter mit seinem Webservice unter anderem die Möglichkeit,
(a) webbasiert mit Kunden Termine zu vereinbaren und diese Termine wie auch Kunden, Mitarbeiter und Dienstleistungen innerhalb des Webservices zu verwalten,
(b) den Webservice mit externen Kalendern zu synchronisieren und Daten zu importieren und exportieren und
(c) sich innerhalb des Termin2go Branchenbuches listen zu lassen und dort ein Unternehmensprofil zu erstellen.
(2) Der gewerbliche Anbieter erhält mit vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß Ziffer 5 das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung des Webservices im in diesen Nutzungsbedingungen eingeräumten Umfang.
(3) Termin2go übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die anfragenden Kunden ein tatsächliches Leistungsinteresse haben oder die angegebenen Kontaktdaten richtig und/oder vollständig sind. Die Terminanfrage beruht auf den Angaben des anfragenden Kunden, für deren Richtigkeit Termin2go nicht einsteht.
(4) Termin2go schuldet weder einen Vermittlungserfolg, noch eine erfolgreiche Kontaktaufnahme mit dem Kunden. Allein der Kunde entscheidet, ob und wie er einen Termin vereinbaren und wahrnehmen und wie er auf Kontaktanfragen des gewerblichen Anbieters reagiert.
(5) Termin2go ist berechtigt, sein Angebot zu erweitern, einzuschränken, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit der Vertrags-zweck dadurch nicht erheblich verändert wird und die Änderung für den gewerblichen Anbieter nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn Anpassungen erforderlich sind, um Missbrauch zu verhindern oder Termin2go aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Anpassung verpflichtet ist.

3. Pflichten des gewerblichen Anbieters

(1) Der gewerbliche Anbieter ist verpflichtet, bei der Registrierung und Erstellung seines Profils richtige und vollständige Angaben zu machen und Termin2go über Änderungen unverzüglich zu informieren.
(2) Der gewerbliche Anbieter verpflichtet sich, Terminanfragen von Kunden zeitnah zu beantworten und Kunden über nicht wahrnehmbare Termine trotz einer Terminbestätigung umgehend zu informieren.
(3) Für den Inhalt des Branchenbuch-Profils wie auch die Richtigkeit und Verbindlichkeit des über den Webservice von Termin2go vereinbarten Termins ist ausschließlich der gewerbliche Anbieter verantwortlich.
(4) Der gewerbliche Anbieter ist nicht berechtigt, Profile für Dritte zu erstellen, die von Termin2go erhaltenen Daten an Dritte zu übermitteln oder die Dienstleistungen von Termin2go zweckentfremdet zu nutzen. Ferner ist die vollständige, teilweise oder auszugsweise Verwendung der Daten von Termin2go zur gewerblichen Adressenverwertung oder sonstige kommerzielle Verwertung (z. B. zur werblichen Ansprache) nicht gestattet.
(5) Beim Verlust von Zugangsdaten oder der Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte, ist Termin2go unverzüglich zu informieren. Der gewerbliche Anbieter stellt bei Verlust oder Missbrauch seiner Zugangsdaten und einem hieraus entstehenden Schaden Termin2go von Ansprüchen Dritter frei.
(6) Mit dem Vertragsschluss gewährt der gewerbliche Anbieter Termin2go für die Dauer des Vertragsverhältnisses das Recht, gegenüber Dritten als „Referenzunternehmen“ unter Nutzung seiner Kennzeichen öffentlich benannt zu werden.

4. Pflichtverletzung des gewerblichen Anbieters

(1) Verletzt der gewerblichen Anbieter die ihm obliegenden Pflichten erheblich oder nachhaltig und stellt er dieses vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich ab, kann Termin2go die Erbringung seiner Leistungen auf Kosten des gewerblichen Anbieters einstellen. Der gewerblichen Anbieter bleibt in diesem Fall zur Zahlung des Entgeltes bis zum Vertragsende verpflichtet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung von Termin2go bleibt unberührt.
(2) Termin2go und seine Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Leistungen und Daten von Termin2go durch den gewerblichen Anbieter beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutz-rechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistungen und Daten durch den gewerblichen Anbieter verbunden sind. Erkennt der gewerbliche Anbieter oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von Termin2go.

5. Vergütung

(1) Die Preise für die von Termin2go erbrachten Leistungen richten sich, sofern nicht abweichend individualvertraglich vereinbart, nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste.
(2) Die für die Inanspruchnahme der Leistungen zu zahlenden Entgelte stellt Termin2go mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem gewerblichen Anbieter nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(4) Termin2go informiert den gewerblichen Anbieter über eine Preiserhöhung mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten und weist den gewerblichen Anbieter im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin. Ein solches Kündigungsrecht besteht dann, wenn die Preiserhöhung mehr als 5% des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Entgeltes beträgt. In diesem Fall ist der gewerblichen Anbieter berechtigt, den Vertrag innerhalb von drei (3) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung in Textform zu kündigen. Kündigt der Dienstleister nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Betrag fortgesetzt.

6. Vertragslaufzeit/-beendigung

(1) Sofern nicht abweichend individualvertraglich vereinbart, wird das Vertragsverhältnis unbefristet geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der gewerbliche Anbieter wesentlichen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen nicht nachkommt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges in nicht unerheblicher Höhe ist Termin2go berechtigt, die Erbringung der Leistungen auf Kosten des gewerblichen Anbieters zu verweigern.
(4) Kommt der gewerbliche Anbieter (a) für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines überwiegenden Teils des Rechnungsbetrages in Verzug und ist die Höhe des Betrages für sich betrachtet nicht unerheblich oder (b) ist der gewerbliche Anbieter für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug, kann Termin2go das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche aufgrund des Zahlungsverzuges bleibt Termin2go unbeschadet dessen vorbehalten.
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden das Profil des gewerblichen Anbieters und sein Datenbestand gelöscht.
(6) Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform und kann an info@termin2go.com gerichtet werden. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim Empfänger maßgeblich.

7. Haftung

(1) Die Ansprüche des gewerblichen Anbieters auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Termin2go beruhen, haftet Termin2go unbeschränkt. Im Rahmen der übrigen Haftungsansprüche haftet Termin2go unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Termin2go nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der gewerbliche Anbieter regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden und summenmäßig auf 5.000,00 EUR je Schadensfall begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Termin2go. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Schlussbestimmungen

(1) Termin2go ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Termin2go für den gewerblichen Anbieter zumutbar sind. Die Änderungen werden dem gewerblichen Anbieter rechtzeitig mitgeteilt. Erfolgen erhebliche Änderungen zu Ungunsten des gewerblichen Anbieters, steht ihm zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Termin2go weist den gewerblichen Anbieter in der Änderungsmitteilung auf seine Rechte hin und auch darauf, dass die Änderungen wirksam werden, wenn er die Nutzung der Leistungen von Termin2go nach der Änderung fortsetzt.
(2) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Nutzungsbedingungen beinhalten, bedürfen der Textform oder der nachträglichen textlichen Fixierung. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
(3) Der gewerbliche Anbieter kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Termin2go auf einen Dritten übertragen. Termin2go ist berechtigt, seine Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, für deren Leistungen Termin2go wie für eigene Leistungen einsteht.
(4) Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Termin2go. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand hat vorrangige Geltung.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt auch für Vertragslücken.